Was passiert im Falle eines Streiks?

Die Rechte für Fluggäste sind in einer EU-Verordnung geregelt. Diese Regelung gilt in der gesamten EU sowie in Norwegen, Island und der Schweiz. Falls ein Flug aufgrund eines Streiks nicht pünktlich abfliegt, gelten die gleichen Regeln wie für verspätete und stornierte Flüge.

Wenn Sie von einer durch einen Streik verursachten Flugannullierung betroffen sind, haben Sie in erster Linie folgende Rechte (von der Fluggesellschaft bezahlt und bereitgestellt):

  • Recht auf Umbuchung oder Rückerstattung des Tickets.
  • Anspruch auf Essen und Trinken (durch Gutscheine, die ausgehändigt werden).
  • Recht auf Hotelunterkunft.
  • Sie haben außerdem Anspruch auf Erstattung von Kosten oder Entschädigung.

Im Falle eines Streiks haben Sie immer Anspruch auf Unterstützung von der Fluggesellschaft. Bitte warten Sie auf Informationen am Standort und/oder suchen Sie einen Informationsschalter auf. Beachten Sie, dass die Fluggesellschaft nicht mehr zur Zahlung von Hotel- oder Verpflegungskosten verpflichtet ist, wenn Sie sich für eine Rückerstattung des Ticketpreises entscheiden.

Im Falle eines Streiks gelten die gleichen Grundregeln wie für stornierte und verspätete Flüge.

Betroffen?

Haben Sie wegen eines Streiks Probleme mit einer Fluggesellschaft? Wenn Sie sich bei der Fluggesellschaft beschwert haben und keine Antwort erhalten haben oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren wenden

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie betroffen sind, legen Sie die Maßnahmen dar, die Sie bisher ergriffen haben, und welche Entscheidungen Sie bzw. die Fluggesellschaft getroffen haben. Wenn wir nicht kontaktiert werden, können wir das Hotel und das Transferunternehmen nicht informieren (falls Sie dies gebucht haben).

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