Entschädigung für Reisegepäck
Falls das Gepäck verlorengegangen ist oder wenn ein Gepäckstück während des Fluges beschädigt wird, muss der Passagier dies den Vertretern der Fluggesellschaft am Flughafen melden. Die Vertreter der Fluggesellschaft werden einen so genannten Verlustmeldungs-Bericht (Property Irregularity Report - PIR) ausfüllen, von dem der Passagier eine Kopie erhält. Die Daten über das Gepäck werden in das weltweite Gepäckermittlungssystem eingegeben und der Passagier kann den Stand der Gepäcksuche auf der Gepäckverlust-Seite einsehen. Dies muss der Passagier selbst tun. Die Fluggesellschaft wird sich dann in Verbindung setzen, sobald das Gepäck gefunden wird.
Wenn Ihr Gepäck während des Fluges beschädigt wurde, müssen Sie einen Schadensfall melden.
Wenn Sie am Flughafen keinen PIR-Bericht eingereicht haben, müssen Sie sich umgehend mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen.
Entschädigungsforderungen werden dann direkt an die jeweiligen Fluggesellschaften gestellt.
Hinweis: Die Fluggesellschaft ist nicht verantwortlich für Medikamente, Wertsachen wie Kamera, Bargeld, Schmuck usw., die sich im aufgegebenen Gepäck befinden. Einige Fluggesellschaften bieten spezielle Versicherungen für diebstahlanfällige Gegenstände an. In solchen Fällen muss beim Check-in direkt bei der Fluggesellschaft eine spezielle Erklärung abgegeben werden.