Was ist, wenn ich mit einem oder mehreren Teilen meiner Reise nicht zufrieden bin?

Beschwerde

Wenn Sie während Ihrer Reise mit etwas nicht zufrieden sind, teilen Sie uns dies bitte so bald wie möglich mit. Wenn Sie bis zu Ihrer Rückkehr warten, können wir nichts korrigieren oder ändern. Kontaktieren Sie uns daher immer sofort.

Kontaktieren Sie uns am Reiseziel und teilen Sie uns mit, womit Sie nicht zufrieden sind. Viele der gemeldeten Probleme können direkt vor Ort gelöst werden. Wenn es nicht möglich ist, Ihr Problem sofort zu lösen, können Sie eine Beschwerde über Ihre Reise einreichen, indem Sie nach Ihrer Rückkehr unser Kontaktformular ausfüllen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne unseren Kundenservice unter der oben genannten Nummer anrufen.

Abhängig von der Art des Falls brauchen wir 4 bis 6 Wochen, um eine Beschwerde zu bearbeiten.

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

4. Ausfälle und Mängel

4.1. Beschwerde

4.1.1. Im Falle von Versagen bei den vereinbarten Leistungen muss der Reisende unverzüglich, nachdem er den Mangel bemerkt hat oder hätte bemerken müssen, eine Beschwerde beim Reiseveranstalter, seinem Repräsentanten oder dem Subunternehmer, auf den sich der Mangel bezieht, einreichen, um ihnen die Möglichkeit, den Fehler zu beheben. Beschwerden sollten nach Möglichkeit direkt am Reiseziel eingereicht werden.

4.1.2. Der Reisende muss nach Möglichkeit sicherstellen, dass die Beschwerde in einer schriftlichen Erklärung des Veranstalters oder des Subunternehmers vor Ort dokumentiert wird.

4.1.3. Der Reisende darf sich nicht auf Fehler berufen, wenn eine Beschwerde nicht gemäß den vorstehenden Bestimmungen eingereicht wurde.

4.1.4. Schadensersatzansprüche oder Preisnachlässe müssen nach Ende der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

4.1.5. Wenn Ansprüche aufgrund von Fehlern in den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nicht innerhalb von zwei Monate nach dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, an dem der Reisende den Fehler bemerkt hat oder hätte bemerken müssen, wird davon ausgegangen, dass der Reisende das Recht verpasst hat, sich auf den Fehler zu berufen.

4.2. Fehler korrigieren

4.2.1. Wenn der Veranstalter die Behebung des Fehlers anbietet und die Lösung innerhalb einer angemessenen Zeit und ohne zusätzliche Kosten oder erhebliche Nachteile für den Reisenden erfolgt, kann der Reisende keine Preissenkung verlangen oder den Vertrag kündigen.

4.2.2. Der Reisende muss den Schaden immer so weit wie möglich begrenzen.

Dies gilt für:

Hotel

Wir bieten nur Hoteldienstleistungen an. Falls der gelieferte Service nicht den gebuchten Leistungen entspricht, ist der Fehler unverzüglich dem Hotel zu melden. Wenn keine Korrektur vorgenommen wird, sollte der Reisende vom Dienstleistenden eine Entschädigung am Bestimmungsort verlangen. Ist dies nicht möglich, muss der Reisende vom Dienstleistenden eine schriftliche Bescheinigung darüber verlangen, was nicht erfüllt wurde und warum es nicht erfüllt wurde. Wir haben keine Möglichkeit, einen Mangel nach der Rückkehr nach Hause zu beheben. Wir sollten umgehend kontaktiert werden, wenn der Mangel behoben oder vom Hotel angemessen kompensiert wurde.

Transfer

Wir bieten nur den Transferservice an. Falls der gelieferte Service nicht den gebuchten Leistungen entspricht, ist der Fehler unverzüglich dem Transferunternehmen zu melden. Ist dies nicht möglich, muss der Reisende vom Dienstleistenden eine schriftliche Bescheinigung darüber verlangen, was nicht erfüllt wurde und warum. Wir sollten umgehend kontaktiert werden, es sei denn, der Mangel wird vom Transferunternehmen in angemessenem Umfang behoben oder kompensiert.

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