Einige Länder können einen so genannten "vorläufigen Reisepass" ausstellen, aber die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Wenn Sie also vorhaben, einen vorläufigen Reisepass als Ausweisdokument zu verwenden, empfehlen wir Ihnen, gründlich zu prüfen, was für Sie persönlich und das Land, in das Sie sich konkret begeben, zutrifft.
Allgemeine Regeln:
Wenn Sie EU-Staatsbürger sind, brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei Fahrten innerhalb der Schengen-Zone (d.h. zwischen den Ländern des Schengener Abkommens) nicht vorzuzeigen, obwohl es empfehlenswert ist, einen Reisepass oder Personalausweis mitzubringen, damit Sie Ihre Identität im Bedarfsfall nachweisen können. Ein offiziell ausgestellter vorläufiger Reisepass wird ebenfalls als gültiger Identitätsnachweis akzeptiert.
Die Länder des Schengener Abkommens sind: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.
Bei Reisen in oder aus einem Nicht-Schengen-Staat müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.
Die europäischen Länder, die nicht Teil der Schengen-Zone sind: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Zypern, Georgien, Irland, Kosovo, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien, Türkei, Ukraine, Großbritannien und Vatikanstadt. Zusätzlich zu diesen genannten Ländern sind alle anderen außereuropäischen Länder "Nicht-Schengen-Staaten".
Bitte beachten Sie, dass alle nationalen Führerscheine, Post-, Bank- oder Steuerkarten nicht als anerkannter Ausweis gelten und daher nicht als gültige Reisedokumente oder Identitätsnachweise akzeptiert werden.
Sie als Kunde sind immer dafür verantwortlich, die richtigen Reisedokumente zu haben. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Folgen, wenn ein Passagier kein Visum oder andere notwendige Reisedokumente hat.
Für Passagiere, die mit ausländischen Pässen reisen, können andere Regeln gelten. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes zu informieren.